Unser NEWS-Blog

mit aktuellem einblick in die welt der handelsimmobilien

Von Handels-Immobilien Schubert

Hoffentlich nicht nur ein April-Scherz…

Die Bundesregierung will den Bau von Lebensmittelmärkten erleichtern

Deshalb wird die BauNVO geändert. Der Bau von Lebensmittelmärkten mit bis zu 1.200 qm Geschossfläche soll künftig in normalen Baugebieten ohne größeren Aufwand möglich sein. Großflächigkeit beginnt im LEH künftig erst ab 1.200 qm. Mit den Begriffen Geschossfläche und Verkaufsfläche lässt sich natürlich trefflich jonglieren; bisher war es jahrzehntelange, gängige Praxis, 800 qm Verkaufsfläche als Grenze zu nehmen; was mittlerweile schon längst für keinen Nahversorger, auch keinen Discounter ausreichend ist. Also dieser Beschluss könnte durchaus ein Bauturbo werden. Demnächst schreibe ich über das BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt 2026 und die EU-Gebäuderichtlinie.

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