Hoffentlich nicht nur ein April-Scherz…

Deshalb wird die BauNVO geändert. Der Bau von Lebensmittelmärkten mit bis zu 1.200 qm Geschossfläche soll künftig in normalen Baugebieten ohne größeren Aufwand möglich sein. Großflächigkeit beginnt im LEH künftig erst ab 1.200 qm. Mit den Begriffen Geschossfläche und Verkaufsfläche lässt sich natürlich trefflich jonglieren; bisher war es jahrzehntelange, gängige Praxis, 800 qm Verkaufsfläche als […]

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